Das Landgericht Bonn und die Amtsgerichte des Bezirks bieten besonders qualifizierten Studentinnen und Studenten der Rechtswissenschaften gemeinsam die Möglichkeit, im Rahmen der nach § 8 JAG NRW vorgesehenen praktischen Studienzeit Einblicke in die richterliche Tätigkeit zu erlangen.
Um Ihnen eine anschauliche Vorstellung von der Tätigkeit einer Richterin oder eines Richters in der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu ermöglichen, erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die Aufgaben, die Organisation und den Geschäftsablauf bei Gericht. Im Rahmen Ihrer praktischen Studienzeit begleiten Sie nicht nur die Richterinnen und Richter in die Sitzungen der Land- und Amtsgerichte, sondern Sie verfolgen den Eingang einer Klageschrift bei Gericht über die Verteilung der richterlichen Geschäfte bis hin zum Urteil. Hierbei lernen Sie den gesamten Geschäftsbereich kennen.
In kurzen Vorträgen u.a. zum richterlichen Selbstverständnis, dem Gang der mündlichen Verhandlung, dem Ablauf des Zivil- und Strafverfahrens und Vielem mehr möchten wir Ihnen die gerichtliche Praxis gerne verständlich machen. So lernen Sie nicht nur die konkrete Arbeitssituation des Mitglieds einer Strafkammer oder Zivilkammer kennen, sondern wir bringen Ihnen durch kurze Impulsreferate die unterschiedlichen und vielfältigen Tätigkeitsfelder und Abordnungsmöglichkeiten eines Richters, z.B. als Dezernent in der Präsidialverwaltung oder als wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in bei höheren Gerichten näher.
Auch auswärtige Termine gehören immer wieder zum Praktikumsprogramm dazu, um ihnen spannende Einblicke über den „richterlichen Tellerrand“ hinaus zu verschaffen.
Am Ende Ihrer praktischen Studienzeit haben Sie erste Kontakte zur Justiz geknüpft und gelernt, Ihr im Studium erworbenes Wissen anhand von echten Fällen aus der Praxis zu erproben.
Die nächsten gemäß § 8 JAG NRW vorgesehenen praktischen Studienzeiten finden in den folgenden Zeiträumen statt:
Winter School 2025: 10. März bis 4. April 2025
Summer School 2025: 1. September bis 26. September 2025
Das Praktikum wird mit ca. 300,00 EUR monatlich vergütet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung! Damit wir diese berücksichtigen können, muss sie drei Monate vor Beginn der praktischen Studienzeit bei dem Landgericht Bonn eingegangen sein. Die Entscheidung über die Zulassung zum Praktikum ergeht spätestens zehn Wochen vor dessen Beginn.
Darüber hinaus ist Folgendes zu bemerken:
Über die Zulassung zum Praktikum entscheidet der Präsident des Landgerichts Bonn. Bei dem Landgericht Bonn kann ausschließlich das Praktikum in der Rechtspflege i.S.d. § 8 JAG NRW abgeleistet werden. Die Länge des Praktikumszeitraums ist nicht variabel.
Das Praktikantenprogramm wendet sich in erster Linie an Studierende im hiesigen Gerichtsbezirk, die über eine gute juristische Qualifikation verfügen, die auch in den Ergebnissen der bisherigen juristischen Leistungsnachweise ihren Niederschlag findet. Bewerberinnen und Bewerber sollten bereits über fundiertes theoretisches Wissen verfügen und möglichst das 4. juristische Fachsemester absolviert haben.
Bewerbungen sind an den Präsidenten des Landgerichts Bonn, zu Händen von Frau Vorsitzender Richterin am Landgericht Hoppe (schriftlich oder per E-Mail an studienpraktikum@lg-bonn.nrw.de , zu richten. Fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte die üblichen, aussagekräftigen Unterlagen bei, insbesondere einen tabellarischen Lebenslauf nebst Lichtbild, eine Kopie des Abiturzeugnisses, eine Kopie der aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, eine Übersicht über die bisher erworbenen Leistungsnachweise mit Notenübersicht sowie eventuell weitere für die Bewerbung förderliche Referenzen.
Weitere Informationen zur Durchführung der praktischen Studienzeit erhalten Sie auch auf der Homepage des Oberlandesgerichts Köln. Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Vorsitzende Richterin am Landgericht Hoppe unter der E-Mailadresse studienpraktikum@lg-bonn.nrw.de